Nach der Zusage
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen und Hinweise für Austauschstudierende im europäischen und im außereuropäischen Ausland.
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge
Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste für deutsche Staatsangehörige „Elefand“ des Auswärtigen Amtes (Aufnahme in den E-Mail-Verteiler des "Landsleutebriefes"): https://www.auswaertiges-amt.de/de/-krisenvorsorgeliste/387662
Hinweise bei Überschneidungen der Semesterzeiten
Nominierung und Bewerbung an der Gasthochschule
Nominierung: Das International Center nominiert alle Austauschstudierende an den Gasthochschulen. Die Nominierung erfolgt in der Regel zwischen März und Mai für Aufenthalte im Wintersemester, Austauschstudierende im Sommersemester können häufig erst im August/September nominiert werden. In der Regel informieren die Gasthochschulen die nominierten Studierenden dann direkt oder über das IC über das Bewerbungsverfahren.
Bewerbung: Für die fristgerechte Bewerbung an der Gasthochschule sind Sie selbst verantwortlich. Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Fristen finden Sie, sofern bereits bekannt, auch in den fact sheets für unsere Partnerhochschulen in der Datenbank.
Je nach Gasthochschule ist die Bewerbung entweder elektronisch über ein Portal einzureichen oder zum Download auf der Webseite der Gasthochschule zu finden. Einige Hochschulen senden die Formulare auch direkt an die nominierten Studierenden oder an das IC; im diesem Fall leiten wir die Informationen an Sie weiter.
Für Erasmus-Studierende: Der Erasmus-Code der Leuphana lautet: D LUNEBUR01.
Schreiben Sie bitte in folgenden Fällen eine E-Mail an Sandra Schnell:
- Wenn Sie einen „Letter of Nomination“ benötigen
- Wenn das Bewerbungsformular auch vom IC zu unterschreiben ist: senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular als pdf-Dokument, sie erhalten einen Scan schnellstmöglich zurück.
- Wenn die Gasthochschule nur über das IC gesandte Bewerbungen akzeptiert: senden Sie Ihre vollständige Bewerbung fristgerecht als pdf zur Weiterleitung.
Sollten Sie Original-Unterschriften von uns benötigen, da die Gasthochschule per Post gesandte Original-Dokumente fordert, reichen Sie die zu unterzeichnenden Dokumente rechtzeitig im International Center ein.
Häufig mit der Bewerbung einzureichende Dokumente:
- Transcript of Records (aktuell)
Ein Transcript of Records in deutscher oder englischer Sprache erhalten Sie im Infoportal in Gebäude 8. Ein ToR ist nur gültig mit Stempel und Unterschrift, d.h. ein myCampus Ausdruck ist nicht ausreichend. - Learning Agreement (vorläufig)
Einige Partnerhochschulen verlangen mit der Bewerbung ein vorläufiges Learning Agreement, häufig noch ohne Angaben zur Anerkennung an der Heimathochschule. Reichen Sie ein vorläufiges LA fristgerecht an der Gasthochschule ein. In der Regel Anfang Juni bzw. Anfang Oktober erstellen Sie dann das Learning Agreement bzw. (Erasmus) den Laufzettel und das Online Learning Agreement (OLA) . Ausführliche Informationen dazu finden Sie bei den Formularen für Erasmus bzw. außereuropäisches Ausland. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Stewfanie Bahnsen unter la.outgoing@leuphana.de - Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
Fast alle Partnerhochschulen akzeptieren die durch den Bereich Sprache und Kultur im IC erstellten Sprachnachweise, die Sie mit der Bewerbung für den Austauschplatz eingereicht haben. Benötigen Sie einen anderen Nachweis, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Lektor*innen:
- für Englisch: Lynette Kirschner
- für Spanisch: Maria del Carmen Suñén Bernal
- für Französisch, Italienisch und Portugiesisch: Christophe Hohwald, i.V. bis 30.09.24: Valentine Sohlmann
Zimmervermittlung
Der Accommodation Service des IC vermittelt den Kontakt zwischen privaten Vermieter*innen oder Studierenden der Leuphana Universität und internationalen Austauschstudierenden. Vor allem besteht Bedarf an möblierten Zimmern für ein Semester.
Wenn Sie Ihr möbliertes Zimmer vermieten möchten oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich an
Tanja Schaefer
Zimmervermittlung / Accommodation Service
International Center / C5.134
+49.4131.677-2646
tanja.schaefer@leuphana.de
Kann ich meine Abschlussarbeit im Rahmen eines Studienaufenthalts im Ausland schreiben?
Grundsätzlich ist es möglich, die Abschlussarbeit im Rahmen eines Studienaufenthalts im Ausland zu schreiben. Die Arbeit muss im Learning Agreement mit 25 CP (MA) bzw. 15 CP (BA) aufgeführt werden und wird an der Gasthochschule betreut und benotet. Anschließend kann sie wie jede andere im Ausland erbrachte Leistung an der Leuphana anerkannt werden, wenn die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit im Laufzettel bzw. im Learning Agreement (außereuropäisches Ausland) vorab durch die verantwortlichen Personen bestätigt wurde. Erst- und Zweitprüfer*innen sind Lehrende der Gasthochschule. Die Umrechnung der Note erfolgt gemäß RPO.
Kontakt
Sandra Schnell
Beratung Studium im Ausland
C5.126
+49.4131.677-1078
sandra.schnell@leuphana.de
Eva Voßhagen
Koordinatorin Studium & Lehre im Ausland
C5.103b
+49.4131.677-1073
eva.vosshagen@leuphana.de