Kooperationen und Finanzierung für Unternehmen

Kooperationsmöglichkeiten für Unternehmen

Wir bieten Unternehmen, Verbänden und Organisationen vielfältige Kooperationsmöglichkeiten, die wir ganz an die Bedarfe der Unternehmungen anpassen:

  • So unterstützen wir unsere Kooperationspartner in fachlicher Hinsicht oder der Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen.
  • Um unseren Studierenden einen großen Einblick in die Praxis zu gewähren, freuen wir uns über Praxisvorträge innerhalb unserer Module. Fallstudien, Seminar- und Abschlussarbeiten vertiefen den praxisbezogenen Ansatz und bieten Ihnen als Unternehmen gleichzeitig die Möglichkeit, wertvolle Erkenntnisse für Ihr Unternehmen zu gewinnen.
  • Sind unsere derzeitigen Weiterbildungsangebote für Ihre Mitarbeiter*innen von Interesse? Gemeinsam setzen wir Weiterbildungsvereinbarungen über bestehende Formate nach unterschiedlichen Modellen auf, bei denen wir Ihnen ab einer bestimmten Studierendengröße auch finanzielle Anreize bieten können.
  • Ist für Sie in unserem aktuellen Weiterbildungs-Portfolio nicht das Passende dabei? Gerne entwickeln wir mit Ihnen maßgeschneiderte Studien- und Weiterbildungsangebote, die die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abdecken.
  • Des Weiteren sind wir offen für strategische Weiterbildungspartnerschaften, bei denen wir gemeinsam langfristige institutionsübergreifende Weiterbildungsangebote schaffen.

Finanzierungsmöglichkeiten durch Unternehmen

Sofern die Weiterbildung im Interesse der Unternehmen liegt, unterstützen Unternehmen häufig Ihre Mitarbeiter*innen bei der Umsetzung des Studiums. Unterstützen Sie daher Ihre Mitarbeiter*innen im berufsbegleitenden Studium finanziell, zum Beispiel durch die Übernahme der Studiengebühren oder die Erstattung einzeln anfallender Kosten oder regelmäßige Zahlungen eines festen Betrags pro Jahr/Semester. Dabei können Sie entscheiden, in welcher Höhe Sie Ihre Mitarbeiter*innen bezuschussen möchten.

Neben der finanziellen Unterstützung ist für Ihre Mitarbeitenden auch die zeitliche Freistellung von der Arbeit, bspw. durch Flexibilisierung von Arbeitszeit und -umfang, Freistellungsmöglichkeitenfür Prüfungsvorbereitungen oder Schreiben von Arbeiten, eine wichtige Hilfe.

Dabei können Sie natürlich beide Möglichkeiten kombinieren und Ihren Mitarbeiter*innen eine bestmögliche Unterstützung anbieten.

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter*innen für eine Weiterbildung von der Arbeit freistellen und sich an den Kosten beteiligen, dürfen Sie im Gegenzug Ihre Mitarbeitenden für eine gewisse Zeit an sich binden, sofern die Weiterbildung für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil am Arbeitsmarkt darstellt. Dafür müssen Sie im Vorfeld eine Weiterbildungsvereinbarung mit Ihren Mitarbeiter*innen aufsetzen. Für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens werden Modalitäten für die (anteilige) Rückzahlung der finanzierten Gebühren festgelegt.

©Leuphana/Marie Meyer
Unternehmenskooperation an der Professional School

Gebührenreduktionen und Rabattregelungen der Professional School

Gerne bieten wir unseren Kooperationspartnern vergünstigte Konditionen ab einem bestimmten Weiterbildungsbudget für die Laufzeit von 3 Jahren an. Hier stehen Ihnen zwei verschiedene Modelle zur Auswahl:

  • Paket A: Modulare Weiterbildung (Zertifikatsstudium PSI, Modulstudium, Modulteilnahme)
  • Paket B: Alle Weiterbildungsformate (Bachelor- und Masterstudiengänge sowie modulare Weiterbildung)

Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten

Übernehmen Sie die beruflichen Weiterbildungskosten für Ihre Mitarbeiter*innen, so sind diese Zahlungen dann steuer- und abgabenfrei, wenn die Weiterbildungsmaßnahme im überwiegenden betrieblichen Interesse des Betriebes durchgeführt wird. Das ist dann der Fall, wenn das Studium als Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme die Einsetzbarkeit der weiterzubildenden Person in Ihrem Unternehmen erhöht.

Förderungen und Stipendien

In vielen Bundesländern können Unternehmen auch Zuschüsse für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen beantragen. Zudem gibt es auch Förderungen und Stipendien, die sich direkt an die Studierenden richten. Oftmals können diese Fördermöglichkeiten jedoch nicht kombiniert werden. Finden Sie hier eine Übersicht zu aktuellen Fördermöglichkeiten und Stipendien.

Bekommt Ihr*e Mitarbeiter*in eine staatliche Förderung, müssen Sie im Einzelfall genau prüfen, ob Sie sich als Arbeitgeber an den verbleibenden Kosten beteiligen dürfen. Oftmals ist eine finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber somit ausgeschlossen.

Kontakt für Kooperationsanfragen und Unternehmen

Caroline Hellbrügge
Universitätsallee 1, C40.115
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2986
caroline.hellbruegge@leuphana.de

Marie-Sophie Sentker
Universitätsallee 1, C40.116
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-4076
marie_sophie.sentker@leuphana.de