Zugangsvoraussetzungen am College

Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Möchten Sie sich für ein Bachelor-Programm am Leuphana College bewerben, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Neben der allgemeinen Zugangsvoraussetzung gelten am College besondere Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums.

Allgemeine Zugangsvoraussetzung

Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Die HZB ist ein Bildungsabschluss, der Sie für ein Studium qualifiziert. In Niedersachsen berechtigen neben dem Abitur eine Reihe weiterer Abschlüsse zur Aufnahme eines Studiums. Eine Auflistung aller Hochschulzugangsberechtigungen, die Sie zur Bewerbung an der Leuphana berechtigen, finden Sie in der Übersicht.

Übersicht Hochschulzugangsberechtigungen

  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Fachgebundende Hochschulreife / Allgemeine Fachhochschulreife
  • berufliche Vorbildung (Meister*in; Techniker*in; etc.)
  • dreijährige Ausbildung und min. dreijährige Berufserfahrung
  • anerkannte internationale Abschlüsse

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Allgemeine Hochschulreife ist eine Studienberechtigung für alle Hochschulenohne Beschränkung auf bestimmte Fächer oder Fachgebiete. Sie wird in der Regel durch eine erfolgreich abgelegte Abiturprüfung erworben.

Die Allgemeine Hochschulreife kann an diversen deutschen Schuleinrichtungen erlangt werden:

  • Gymnasium (allg. Hochschulreife)
  • Fachgymnasium (allg. Hochschulreife)
  • Gesamtschule (allg. Hochschulreife)
  • Abendgymnasium
  • Berufsoberschule (allg. Hochschulreife)
  • Kolleg (allg. Hochschulreife)
  • Studienkolleg (allg. Hochschulreife)

Die Allgemeine Hochschulreife kann auch durch eine andere Prüfung als die Abiturprüfung erworben werden:

  • Beruflich Qualifizierte Allg. Hochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife im Ausland erworben
  • Allgemeine Hochschulreife ohne Angaben
  • Abschluss / Zwischenprüfung (allg. Hochschulreife)
  • externe Prüfung (allg. Hochschulreife)

Auf Ihrem Abschlusszeugnis ist vermerkt, ob Sie die Allgemeine Hochschulreife besitzen.

Fachgebundene Hochschulreife / Allgemeine Fachhochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt Sie in ganz Deutschland zum Studium an Fachhochschulen sowie an Universitäten in der Fachrichtung der zuvor besuchten Berufsoberschule bzw. Ihres Abschlusses.

Ebenso erlangen Sie mit der Fachhochschulreife deutschlandweit Zugang zu allen Studiengängen an Fachhochschulen. Außerdem, und das ist besonders in Niedersachsen, können Studiengänge an Universitäten aufgenommen werden, die der Fachrichtung der Fachhochschulreife entsprechen. Dieser Abschluss wird in der Regel durch den Besuch einer bestimmten Fachoberschule erworben (Technik, Soziales, Wirtschaft etc). 

Über diese grundsätzliche Regelung hinaus haben Sie an der Leuphana die Möglichkeit, sich unabhängig von Ihrer Fachrichtung auf ein Bachelor-Studium Ihrer Wahl zu bewerben. Dies gilt für alle Studiengänge inklusive der Lehrkräftebildung. Voraussetzung für die Aufhebung der Fachbindung sind hinreichende Kenntnisse in den Unterrichtsfächern Mathematik, Deutsch und – falls auf Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen – einem naturwissenschaftlichen, technischen oder geisteswissenschaftlichen Fach. Die Durchschnittsnote dieser zwei bzw. drei Einzelnoten muss mindestens 3,0 betragen.

Einen Überblick über die möglichen schulischen Abschlüsse mit Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter „Studieren in Niedersachsen“.

Auf Ihrem Abschlusszeugnis ist vermerkt, ob Sie eine fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzen. Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Infoblatt entnehmen.


Berufliche Vorbildung (Meister*in, Techniker*in etc.)

Wenn Sie eine Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium beginnen. Zu den Fortbildungsprüfungen zählen u. a.:

  • Meister*in
  • Fachwirt*in
  • staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in
  • staatlich geprüfte*r Techniker*in
  • staatlich anerkannte*r Erzieher*in
  • Abschluss einer anderen vom Fachministerium als gleichwertig festgestellten Vorbildung (Fortbildungsabschlüsse im Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden)

Mit Abschluss einer Fortbildungsprüfung verfügen Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung: Sie können sich somit für alle Studienprogramme am College bewerben.

Eine vollständige Übersicht der beruflichen Vorbildungen finden Sie auf der Seite Studieren in Niedersachsen.


Dreijährigen Ausbildung und min. dreijährige Berufserfahrung

Nach Abschluss einer staatlich anerkannten Ausbildung, die auf drei Jahre angelegt ist und einer anschließenden dreijährigen Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf besitzen Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn Sie Stipendiat/in des Aufstiegsprogramms des Bundes sind und mindestens zwei Jahre diesen Beruf ausüben.

Eine Übersicht staatlich anerkannter Ausbildungsberufe finden Sie auf der Seite berufenet der Agentur für Arbeit.


Anerkannte internationale Abschlüsse

Eine Auflistung der Internationalen Abschlüsse, die zur Aufnahme eines Studiums an der Leuphana berechtigen, finden Sie im Bereich Internationale Bewerber*innen.

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Englischkenntnisse und Aufnahmeprüfung

Zusätzlich zur gültigen Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie je nach Studienprogramm ausreichende Englischkenntnisse nachweisen. Bei den Lehrerbildungsprogrammen müssen Sie für die Unterrichtsfächer Musik, Kunst und Sport das erfolgreiche Bestehen einer Prüfung nachweisen.

Wählen Sie Ihr Wunschstudienprogramm und erfahren Sie alles über die besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Kontakt & Beratung

Erstauskunft zu Studium und Bewerbung

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Studierendenservice
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Fon 04131.677-2277
Fax 04131.677-1430
studierendenservice@leuphana.de

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Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
Mo bis Do 9 – 16 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr

Beratungstermin vereinbaren

Studienberatung am College
Gebäude 8, Erdgeschoss
Campus Universitätsallee

Offene Beratung
Mi 11 – 13 Uhr (auf dem Campus)
Do 16 – 18 Uhr (digital via Zoom)
 

Gazetten

Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für den Zugang und die Zulassung zum "Leuphana-Bachelor" mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen: 
Nr. 73/24 vom 22.03.2024

Zugangsordnung für alle Bachelor-Studiengänge (2-Fach-Bachelor) mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden:
Nr. 74/24 vom 22.03.2024

Allgemeine Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zu allen Bachelor-Studiengängen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (2-Fach-Bachelor):
Nr. 75/24 vom 22.03.2024