Teilzeitstudium

Es gibt Lebenssituationen, in denen ein Studium in Vollzeit nicht möglich ist. Daher bietet die Leuphana ihren Studierenden die Möglichkeit, ein Studium in Teilzeit zu absolvieren. Wer beispielsweise das Studium mit Erwerbstätigkeit, Familie, gesellschaftlichem oder universitärem Engagement vereinbaren möchte oder durch eine schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung nicht in Vollzeit studieren kann, der kann ein Teilzeitstudium beantragen.

Die Studienberatungen informieren und beraten Sie vor dem Eintritt in ein Teilzeitstudium und bieten Ihnen auch während des Studiums Beratung und Hilfe an.

Das Teilzeitstudium muss beim Studierendenservice beantragt werden.

Sollten Sie für das Studium in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung haben, erkundigen Sie sich bitte VOR Beantragung des Teilzeitstudiums über Auswirkungen auf Ihre Aufenhaltsgenehmigung beim zuständigen Ausländeramt Ihres Wohnortes. Näheres regelt die Ordnung zum Teilzeitstudium.

 

Fragen und Antworten zum Teilzeitstudium

  • Wer darf in Teilzeit studieren?
  • Weitere Voraussetzungen
  • Studienverlauf
  • Vorwahlrecht bei Lehrveranstaltungen
  • Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium
  • Prüfungen
  • Semesterbeiträge
  • BAföG im Teilzeitstudium
  • Darlehen und Studienkredit
  • Antrag und Fristen

Fragen und Antworten zum Teilzeitstudium

Wer darf in Teilzeit studieren?

Alle Studierenden können ein Teilzeitstudium beantragen. Bei der Beantragung müssen wichtige Gründe für die Wahl des Teilzeitstudiums angegeben und nachgewiesen werden, wie beispielsweise:

  • Vereinbarkeit von Studium mit Erwerbstätigkeit/ beruflicher Praxis
  • Vereinbarkeit von Studium und Familie
  • Vereinbarkeit des Studiums mit herausragendem gesellschaftlichem und bürgerschaftlichem Engagement in Sport, Kultur, Sozialem und Gesellschaft
  • Mitarbeit in Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung
  • Schwerwiegender Erkrankung und Behinderung
  • sonstige Gründe

Näheres regelt die Ordnung zum Teilzeitstudium.

Weitere Voraussetzungen

Vor dem Eintritt in ein Teilzeitstudium sollten Sie sich umfassend über die Bedingungen des Teilzeitstudiums informiert haben. Dazu gehören neben dieser Information die Bachelorverordnung zum Teilzeitstudium und die Rahmenprüfungsordnung ihres jeweiligen Studiengangs.

Wenn Sie von einem Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium wechseln wollen, sind Sie verpflichtet, ein Beratungsgespräch mit der/dem Majorverantwortlichen beziehungsweise der/ dem Studiengangsleiter/in zu führen, in dem eine sinnvolle Anordnung der Module besprochen wird. Ferner empfehlen wir Ihnen folgende Beratungsangebote:

Wenn Sie mit Beginn des Studiums im ersten Semester mit dem Teilzeitstudium starten möchten, sollten Sie sich bei der Studienberatungsstelle über die allgemeinen Bedingungen eines Teilzeitstudiums informieren. Zudem wird Ihnen empfohlen im Teilzeitstudium eine Studienberatung bei der  Studienberatung oder auch den Majorverantwortlichen bzw. den Studiengangsleiter/innen in Anspruch zu nehmen.

Studienverlauf

Sie sind in den normalen Studienablauf und –betrieb integriert, das heißt, es werden keine gesonderten Lehrveranstaltungen beziehungsweise Zeitschienen für Teilzeitstudierende vorgesehen. Die Lehrveranstaltungen werden im wöchentlichen Turnus verteilt über die unterschiedlichen Wochentage oder aber zum Teil als Blockveranstaltungen angeboten.

Im Teilzeitstudium belegen Sie die Hälfte der für ein Semester vorgesehen Module, die verbleibenden Module können Sie dann in einem folgenden Wintersemester oder Sommersemester belegen.

Vorwahlrecht bei Lehrveranstaltungen

Das Vorwahlrecht bietet Teilzeitstudierenden sowie Studierenden mit Kind(ern) die Möglichkeit, vor Beginn des Losverfahrens für bestimmte Lehrveranstaltungen zugelassen zu werden.

Nähere Informationen zum Vorwahlrecht sowie die damit verbundenen Fristen finden Sie hier auf den Seiten des Frauen- und Gleichstellungsbüros.

Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium

Es kann zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium gewechselt werden. Sie können auch gegebenenfalls mehrfach zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium hin und her wechseln. Beachten Sie dazu bitte die Regelungen in den jeweiligen Bachelorverordnungen zum TZ-Studium.

Da im Teilzeitstudium die Studieninhalte eines regulären Semesters auf zwei Semester aufgeteilt werden und manche Lehrveranstaltungen nur im Winter- beziehungsweise Sommersemester angeboten werden, sollte das Teilzeitstudium für einen Zeitraum von mindestens vier Semestern angewählt werden. Festlegen müssen Sie sich allerdings nur für mindestens 2 Semester (1 Studienjahr). Ein Wechsel kann immer bis zum 15. Juli eines Jahres zum kommenden Wintersemester beantragt werden.

Prüfungen

Prüfungsrechtliche Änderungen die das Teilzeitstudium betreffen, sind in den jeweiligen Rahmenprüfungsordnungen (RPO) geregelt. Für den Leuphana Bachelor finden Sie Aussagen in § 3a. Für die Lehrerbildungs-Studiengänge finden Sie die Vorgaben in der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden in § 8. Dort ist insbesondere der Erwerb der Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 15 Credit Points ersichtlich.

Die übrigen Regelungen der Rahmenprüfungsordnungen haben auch für das Teilzeitstudium Gültigkeit.

Semesterbeiträge

Die Beiträge, die bei der Einschreibung beziehungsweise Rückmeldung erhoben werden (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag, Studentenwerksbeitrag), bleiben davon unberührt.

Die individuelle Regelstudienzeit verlängert sich für je zwei Semester eines Teilzeitstudiums um ein Semester. Langzeitstudiengebühren würden entsprechend dieser Regelung später erhoben.

BAföG im Teilzeitstudium

Teilzeitstudierende sind nicht BAföG berechtigt. Das heißt: Studierende, die BAföG beziehen verlieren bei einem regulären Eintreten in ein Teilzeitstudium ihren BAföG-Anspruch. Bafög kann jedoch für ein zeitweiliges Teilzeitstudium unterbrochen werden, um es später im Vollzeitstudium wieder aufzunehmen. Die Gesamtförderdauer verlängert sich dadurch nicht

BAföG selbst bietet aber für Vollzeitstudierende viele Ausnahmeregelungen an, die zu einer verlängerten Förderdauer führen, auch über die Regelstudienzeit hinaus.Zu den Gründen, um diese Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen zu können, gehören zum Beispiel Kindererziehung, Krankheit oder das Engagement in der akademischen und studentischen Selbstverwaltung. Verbindliche Auskünfte kann nur das BAföG-Amt erteilen.

Darlehen und Studienkredit

Wenn Sie ein Studienbeitragsdarlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge von der N-Bank haben, wird von der N-Bank der reduzierte Beitrag von 250,- EUR bereitgestellt. Die N-Bank überweist pro Semester genau den Betrag, den die Universität abfordert. Bei einer Veränderung der Studienbeiträge wird dies automatisch über die Universität abgewickelt.

Haben Sie bei einem Kreditinstitut einen Studienkredit zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aufgenommen, müssen Sie im Einzelfall mit dem Kreditgeber über die Weiterzahlung des Kredites sprechen.

Antrag und Fristen

Der Eintritt in ein offiziell geregeltes Teilzeitstudium kann immer bis zum 15. Juli eines Jahres für das kommende Wintersemester beantragt werden.

Studierende, die bereits im ersten Semester mit einem Teilzeitstudium beginnen möchten, müssen ihren Antrag bis zur Einschreibung des jeweiligen Wintersemesters stellen.

Für die Beantragung des Teilzeitstudiums ist das Antragsformular der Leuphana Universität zu benutzen.

Bei einem Wechsel von einem Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium ist dem Antrag eine Bescheinigung über ein Beratungsgespräch bei der/dem Majorverantwortlichen beziehungsweise der/ dem Studiengangsleiter/in beizufügen.

Der Antrag für ein Teilzeitstudium ist mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht an den Studierendenservice zu richten.