3. Deutscher Baubetriebs- und Baurechtstag
Tagungstitel: Falsches gesetzliches Leitbild – Istkosten im § 650 c BGB, gestörter Bauablauf und Materialpreissteigerungen
am 9. / 10. September 2022
im Zentralgebäude der Leuphana Universität Lüneburg
Plenarvorträge (Libeskind Auditorium)
- Baubetriebliche Einführung in den grundsätzlichen Nachweis Hauptauftrag, Nachträge und gestörte Bauabläufe inkl. Materialpreissteigerung als kumulierte Folge (Schottke / Möhring)
- Grundsätzliche Probleme mit dem § 650 c BGB (Möhring)
- Falsches gesetzliches Leitbild Istkosten (Schottke)
- Störung der Geschäftsgrundlage bei Materialpreissteigerung (Dalchau)
WORKSHOP 1 (Libeskindgebäude, 6. OG, Raum C40.601)
Falsches gesetzliches Leitbild – Istkosten im § 650 c Absatz 1 BGB (Schottke / Hök)
Workshopdetails
WORKSHOP 2 (Libeskindgebäude, 6. OG, Raum C40.606)
Gestörter Bauablauf und Materialpreissteigerungen (Möhring / Markus)
Workshopdetails
Programm
1. Tag | ||
Datum | Zeit | Programmpunkt |
Freitag, 9. Sept. | 11.00 - 13.00 Uhr | Begrüßung und Plenarvorträge (Libeskind Auditorium)
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13.00 -14.00 Uhr | Mittagspause (Forum) | |
14.00 - 17.00 Uhr | Workshops (6. OG, WS1: C40.601, WS2: C40.606)
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Ab 19:00 Uhr | Restaurant Krone, Dinner in einer 500 Jahre alten Braustätte als Kontrastprogramm zum Libeskind Gebäude Das Essen ist im Tagungspreis enthalten. Getränke auf eigene Rechnung. Restaurant Krone, Heiligengeiststraße 39-41, 21335 Lüneburg, https://krone-lueneburg.de | |
2. Tag | ||
Datum | Zeit | Programmpunkt |
Samstag, 10. Sept. | 09.00 - 11.00 Uhr | Fortsetzung Workshops (6. OG, WS1: C40.601, WS2: C40.606)
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11:00 - 11:30 Uhr | Pause (Foyer) | |
11.30 - 13:00 Uhr | Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Workshops (Libeskind Auditorium) |
Workshopbeschreibungen
Workshop 1: Falsches gesetzliches Leitbild – Istkosten im § 650 c Absatz 1 BGB |
Leitung: Prof. Dr.-Ing. Ralf Schottke / RA Dr. jur. Götz-Sebastian Hök |
Inhalt: Vertragliche Regelungen für die Auflösung der Widersprüche zwischen Gesetz und VOB/B bzgl. der Nachtragskalkulation, bis das Gesetz geändert worden ist.AbstraktDie Widersprüche zwischen Gesetz BGB, VOB/B und HOAI sind derartig groß, dass in den nächsten Jahren massiver Streit zu erwarten ist. Die Anpassung der VOB/B an ein falsches Gesetzt wird die Problematik noch weiter verschärfen. Wir wollen uns aber bemühen, diesen absehbaren Streit möglichst dadurch zu reduzieren, dass Vertragsbedingungen entwickelt werden, die die Widersprüche auflösen. Dieses ist in Corona Zeiten und bevorstehender Wirtschaftskrise besonders wichtig. DetailliertSämtliche dem Autor bekannten Varianten der VOB/B sind untauglich, weil sie von der Anpassung der VOB/B an einen falschen Leitsatz - Ist-Kosten - im BGB ausgehen. Detaildiskussionen sind überflüssig, so lange dieser grundsätzliche Fehler nicht kompetent diskutiert wird. Der Fehler ist schon seit 2010 baubetrieblich klar und veröffentlicht, [1] leider von baujuristischer Seite wegen fehlender baubetrieblicher Kenntnisse noch nicht wahrgenommen worden. Die im Gesetz § 650 c Absätze (1) und (2) BGB verankerten Alternativen Ist-Kosten oder Fortschreibung der Wettbewerbspreise sind keine Alternativen, sondern rudimentäre Elemente einer hybriden Nachweissystematik, die insgesamt einen normativen Nachweis für die Nachtragskalkulation beinhaltet und spätestens seit 2021 bekannt sein müssten, wenn Veröffentlichungen gelesen worden wären.[2] Aus diesem normativen hybriden Nachweis sind dann 3 Varianten von Nachweisen durch Weglassen von Nachweisschritten entwickelt worden. Der Nachweis kann nach Überzeugung von Schottke in allen drei Disziplinen Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Ingenieurwissenschaften [3] bestehen. Dieser normative und hybride Nachweis war den beteiligten Juristen am Gesetz bis zum 01.01.2018 offensichtlich nicht bekannt, sonst hätten sie das Gesetz gleich richtig gemacht und nicht falsch eingeführt. Dieses Thema wird bereits in den Plenarvorträgen dieser Tagung behandelt, weil diese Kenntnis grundlegende Voraussetzung ist, überhaupt die Widersprüche aufzulösen. Bei dem 3. DBB soll deshalb an Lösungsansätzen gearbeitet werden, die die Zeit überbrücken, bis das falsche gesetzliche Leitbild Ist-Kosten im Gesetz korrigiert worden ist. Das wird bei dem eher langsamen Tempo der Baurechtler und der fehlenden Bereitschaft der kompetenten Diskussion mit Baubetrieblern viel zu lange dauern. Fachliche Grundlage hierfür sind die fünf Nachweisschritte, die im Zusammenwirken mit der Einheitlichen Auftrags- und Nachtragskalkulation (ANKE) [4] und der Nachweissystematik für gestörte Bauabläufe (NSTÖ) [5] einen in sich geschlossenen durchgängigen Nachweis für die Abrechnung des Hauptvertrages der Nachträge und des gestörten Bauablaufes für die 440 Milliarden Bauumsatz darstellen. Wir haben uns bzgl. des DBB mit allen Workshopleiter*innen bereits 2021 darauf verständigt, an diesem Lösungsansatz weiterzuarbeiten und baubetriebliche und baurechtliche Aspekte zu vereinen. Durch das Bauvertragsgesetz mit dem misslungenen § 650 c BGB haben wir hierfür eine Steilvorlage bekommen, die wir aber selbst nicht erzeugt haben. Schaffen wir es hierfür Baurechtler*innen, Baubetriebler*innen und Ingenieur*innen an einen Tisch zu bringen und pragmatische Lösungen zu finden? Es bleibt zu hoffen, dass die Bauwirtschaft diese Notwendigkeit erkennt und mitwirkt. Bislang hat die Bauwirtschaft diese Notwendigkeit offensichtlich noch nicht erkannt. Übergeordnetes Ziel des DBB bleibt demzufolge die durchgängige Abrechnung des Hauptauftrages, der Nachträge und des gestörten Bauabläufe. Nur dann, wenn dieser durchgängige Nachweis überhaupt bekannt ist, kann das Gesetz evaluiert werden. Bis dahin sind Vertragsbedingungen zu entwickeln, die bezogen auf den § 650 c Abs. (2) BGB die Fortschreibung der Wettbewerbspreise als Leitsatz beinhalten und die Ist-Kosten als Besonderheit, eher im Ausnahmefall anwenden. FdW - Fortschreibung der Wettbewerbspreise ohne Ist-Kosten FdWI mit Variante B3 beinhaltet den Wegfall der Preis- und Ressourcenniveaufaktoren und damit eine praktikable modifizierte Form des § 650 c Abs. (1) BGB. Grundlage hierfür sind die aus den fünf Nachweisschritte abgeleiteten drei Ober-Varianten zur Nachtragskalkulation (FdW, FdWI, NmI), die sowohl für die Abrechnung des Hauptauftrages, den Nachweis der Anspruchshöhe für Nachträge und für den Nachweis der gestörten Bauabläufe gelten, also auch den Schadenersatzanspruch und damit ein jährliches Abrechnungsvolumen von ca. 440 Milliarden im Baubereich betreffen Es handelt sich hierbei um ein volkswirtschaftlich bedeutsames Thema, das mindestens so wichtig ist wie BIM, Lean Management, IPA (Integriertes Projektmanagement) usw. Alle Themen müssen weiterverfolgt und integriert werden. Ich freue mich deshalb auch, dass die Baubetriebler aus Karlsruhe Ihre Themen – Lean Management - weiterverfolgen und hierbei Baubetriebler die maßgeblichen Antreiber sind und ebenfalls Baujuristen/innen mitwirken, soweit sie fachlich dazu etwas beitragen können. Eine durchgängige Struktur in der terminlichen und monetären Abwicklung von Bauprojekten aller Art ist gefragt und nicht noch mehr Improvisation und Erzeugung von Widersprüchen. Die Fähigkeit zur Improvisation beherrschen wir am Bau bereits. Jetzt wird Struktur benötigt. Dies funktioniert nur durch inter- und transdisziplinäres Vorgehen. Baurechtler und Baubetriebler müssen gleichberechtigt zusammenarbeiten. Dann beginnt gegenseitiges Verstehen. [1] Bauwirtschaft: Schottke Heft 2 / 2021 mit Bezug zu Baurecht 2011 [2] Bauwirtschaft: Schottke Heft 3/2020, Heft 1 und 2 /2021 [3] Alle Ingenieurwissenschaften, die an Bauprojekten in der instationären Fertigung beteiligt sind. [4] Seit 2005 bei der Bahn AG auf ca. 12 Milliarden Bauumsatz angewendet [5] Seit ca. 1999 von Schottke auf ca. 600 Millionen Streitvolumen angewendet und weiterentwickelt. Die Systematik (NSTÖ) ist im Workshop 7 bei dem 1. DBB 2017 verabschiedet worden. Das erste Landgericht hat im Mai 2021 diese Nachweissystematik in einem Beschluss die Systematik dem AN zugrunde gelegt. |
Workshop 2: Gestörter Bauablauf und Materialpreissteigerungen |
Leitung: Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring / RA Prof. Dr. jur. Jochen Markus |
Inhalt: ES GELTEN AUS DER PRODUKTION HERAUS FOLGENDE PRINZIPIEN:
A) ALS BAUBETRIEBLICHER GRUNDSATZ GILT DEMZUFOLGE: EIN ANSPRUCH AUF MATERIALPREISERHÖHUNG KNÜPFT MEISTENS AN ANDERE BAUZEITVERLÄNGERUNGSANSPRÜCHE AN.
B) SYSTEMATIK FÜR DEN NACHWEIS VON BAUZEITVERLÄNGERUNGEN.
C) (VERGÜTUNG) DER MATERIALPREISSTEIGERUNGEN.
D) STRATEGISCHE FRAGEN, OPFERGRENZE
E) INDIVIDUELL VEREINBARTE GLEITKLAUSELN UND SCHICKSALSGEMEINSCHAFT
G) NEUER WETTBEWERB AG UND AN GEMEINSAM
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Leitfrage: Wie lassen sich die Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen dem zivilen Baurecht und der klassischen Baubetriebslehre mit anwendungsorientierten und interdisziplinären Ansätzen lösen?
Die zentrale Idee des DBB ist es, durch einen gleichberechtigten konstruktiven Austausch zwischen unterschiedlichen Disziplinen und Berufsgruppen Lösungswege für die dringenden Problemstellungen aus Baubetrieb und Baurecht zu finden. So zeigten bereits der 1. und der 2. DBB erfolgreich auf, dass den hochkomplexen Herausforderungen im Bauwesen, insbesondere bei Großprojekten, mit trans- und interdisziplinären Kompetenzen sowie einer engen Verzahnung von Wissenschaft und Praxis - ganz allgemein: kooperativ begegnet werden muss. Um die Problemstellungen der Baubranche in Zukunft zu lösen, reicht ein isolierter disziplinärer Betrachtungswinkel nicht mehr aus. Daher versteht sich der DBB als ein Zusammenkommen von Wissenschaft und Praxis und so werden auch die Workshops bewusst parithetisch von je einer*einem Jurist*in und einer*einem Baubetriebler*in geleitet.
Hintergrund:
Das zivile Baurecht kann sich ohne die Baubetriebslehre in den komplexen Problemstellungen, die sich bei Fristen, monetären Fragestellungen oder Mängelabwicklungsfragen ergeben, nicht mehr eigenständig weiterentwickeln. Die produktionsbezogenen und bauökonomischen Aspekte müssen sowohl juristisch als auch ökonomisch geklärt werden, um alle technischen Zielsetzungen zu erfüllen.
Mit der Baubetriebslehre als wissenschaftliches Fachgebiet hat sich der baubezogene ökonomische Ansatz seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts in Deutschland etabliert. Innerhalb der Baubetriebslehre hat sich ein weiteres Spezialgebiet an der Schnittstelle zum Baurecht entwickelt. Bei dieser Schnittstelle handelt es sich um die ökonomische Analyse des Baurechts.
Das zivile Baurecht wird nach 100 Jahren als eigenständiger Rechtsbereich in das BGB integriert. Diese Integration setzt voraus, dass sowohl die baubetrieblichen und -praktischen als auch die wissenschaftlichen Ausgangsvoraussetzungen für eine gesetzliche Regelung geklärt sind.
Rückschau:
Anknüpfend an die erfolgreiche erste Veranstaltung im September 2017 fand am 13. und 14. September 2019 der 2. DBB im Zentralgebäude der Leuphana Universität Lüneburg statt. Im Rahmen der zweitägigen Tagung kamen zahlreiche Praktiker*innen aus der Bauwirtschaft und wissenschaftlich qualifizierte Expert*innen aus dem Baurecht und der Baubetriebswirtschaftslehre in die Hansestadt, um an der Schnittstelle des zivilen Baurechts und der Baubetriebslehre die zentralen praktischen Problemstellungen zu benennen und hierfür nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.
Zum Auftakt wurde in verschiedenen Plenarvorträgen die Notwendigkeit der Baubetriebslehre für die Weiterentwicklung des Baurechts herausgestellt und aktuelle Urteile zu Honorarabrechnungen und zur Nachtragskalkulation kommentiert. Anschließend wurden in insgesamt elf Workshops nachhaltige Lösungsmodelle zu thematischen Schwerpunkten entwickelt. Die Workshops klangen mit einer Abendveranstaltung aus, die Gelegenheit bot, sich weiter zu vernetzen. In lockerer Atmosphäre, bei gutem Essen und Getränken, wurde so bis in den späten Abendstunden im Forum und Foyer des Zentralgebäudes ein ungezwungener Austausch gepflegt. Der zweite Tag diente dem Sammeln und Vorstellen der Ergebnisse aus den Workshops und einer anschließenden Diskussion über die entwickelten Ansätze, bevor die Teilnehmenden mit neuen Erkenntnissen in das wohlverdiente Wochenende starteten.
Newsletter
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Leitung
Prof. Dr.-Ing. Ralf Schottke
Wilschenbrucher Weg 84, W.402
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-7931
ralf.schottke@leuphana.de
Koordination
Dennis Dalchau
Wilschenbrucher Weg 84
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-7947
dennis.dalchau@leuphana.de
Björn Vauk
Wilschenbrucher Weg 84
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-7927
bjoern.vauk@leuphana.de
E-Mail-Kontakt
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