Bachelor-Studium Soziale Arbeit: Berufs- und Karriereperspektiven

Mit Ihrem Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit erschließen sich Ihnen interessante und vielfältige Arbeitsfelder. Er berechtigt Sie, in allen Arbeitsfeldern der Sozialarbeit tätig zu sein.

Perspektiven mit Ihrem Bachelor Soziale Arbeit im Überblick

Zu den typischen Tätigkeitsbereichen einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters zählen beispielsweise:

Der Abschluss des Bachelor-Studiums Soziale Arbeit ist tariflich relevant und erlaubt eine Eingruppierung in den gehobenen Dienst bei öffentlichen Arbeitgebern. Außerdem ergeben sich für Sie akademische Entwicklungsperspektiven.

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Die Berufsfelder in der Sozialen Arbeit

Kinder- und Jugendhilfe

Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sind die Jugendämter und Landesjugendämter. Im Sozialgesetzbuch SGB VIII ist geregelt, dass diese Institutionen in Fällen, in denen die Mittel dafür von den Jugendlichen und ihren Eltern selbst nicht aufgebracht werden können, die Kosten für diese Maßnahmen übernehmen.

In diesem Tätigkeitsbereich Sozialer Arbeit werden alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und ihrer Familien zusammengefasst. Er richtet sich an junge Menschen unter 27 Jahren. Hierbei wird unterschieden in:

  • Kinder unter 14 Jahren,
  • Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren,
  • Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren
  • jungen Volljährigen zwischen 18 und 27 Jahren.

Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Verwirklichung des Rechts der Kinder und Jugendlichen auf eine Förderung ihrer Entwicklung sowie auf die Erziehung hin zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten wahrzunehmen. Dabei stehen der Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien mit im Vordergrund. Dies kann z. B. sein:

  • die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Alleinerziehenden
  • die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • die Mitwirkung in Verfahren des Familiengerichtes
  • die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen aus problematischen und gefährdenden Familienkontexten
  • die Übernahmen von Beistands- und Vormundschaften
  • die Pflegschaften für Minderjährige

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Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) hat sich aus der historischen kommunalen Familienfürsorge entwickelt. Er befasst sich im Wesentlichen mit der Familie und deren Umfeld. Im ASD werden Angebote der

  • Jugendhilfe,
  • Sozialhilfe und
  • Gesundheitshilfe

veranlasst. Seine Aktivitäten beziehen sich auch auf ältere und oder kranke Personen sowie Menschen mit einer Behinderung. Grundgedanke ist es hier, ein Hilfsmanagement aus einer Hand zu leisten. In diesem Rahmen erfolgen z. B. Beratungen bezüglich:

  • allgemeinen Fragen der Erziehung
  • der Partnerschaft
  • der häuslichen Gewalt
  • Trennungs- und Scheidungsfragen

Im ASD sind darüber hinaus auch die sogenannten Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zusammengefasst. Hier soll betroffenen Kindern und Jugendlichen Schutz bei körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt geboten werden.

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Familienhilfe

Im Rahmen von sozialpädagogischer Familienhilfe erhalten Eltern wie auch Alleinerziehende praktische Hilfen in der Kindererziehung - z. B. in Fällen von

  • Vernachlässigung
  • Misshandlung
  • Problemen in der Versorgung des Haushalts oder der Haushaltsführung

Es muss ein erzieherischer Bedarf im Rahmen von Jugendhilfe vorliegen. Sozialarbeiter_innen und -pädagog_innen suchen hierbei Familien in ihren Wohnungen auf und beraten im Rahmen von Konzepten, die sich an dem Grundgedanken der Hilfe zur Selbsthilfe orientieren. Sie initiieren Zielfindungsprozesse und entwickeln mit den Betroffenen passende Lösungen für häusliche Problemlagen.

Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Familien nicht entmündigt, sondern sollen in der Bewältigung ihrer vielfältigen Problemlagen zu eigenen Lösungen sowie Handlungsschritten in Eigenverantwortung angeregt werden. Die Sozialpädagogische Familienhilfe gehört mit einer derzeit jährlichen Zuwachsrate von etwa 10 Prozent seit Anfang der 1990er Jahre zu einem wachsenden Bereich der Jugendhilfe.

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Rechtliche Betreuung

Hier nehmen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die gesetzliche Vertretung von Betreuten wahr, die wegen

  • seelischer Behinderungen
  • geistiger Behinderungen
  • körperlicher Behinderungen
  • psychischer Erkrankungen

ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst wahrnehmen können. In vom Amtsgericht festgelegten sogenannten "Aufgabenkreisen" unterstützen diese gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer ihre Klienten und Klientinnen z. B. im Umgang mit Behörden, Vermietern, Banken und anderen Institutionen.

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Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot im Rahmen der Jugendhilfe. An vielen Schulen wirken inzwischen sozialarbeiterische/-pädagogische Fachkräfte gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern. Gemeinsam sollen die individuellen, sozialen, schulischen sowie beruflichen Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. In geeigneten Konzepten sollen hierbei auch Bildungsbenachteiligungen vermieden und abgebaut werden.

Zu diesen sozialarbeiterischen Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • die Beratung
  • die individuelle Begleitung von SchülerInnen
  • offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote
  • die sozialpädagogische Gruppenarbeit

Die Mitwirkung an Projekten im Unterricht, den Gremien der Schule und die Kooperation sowie Vernetzung mit dem Gemeinwesen sind ebenfalls Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit.

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Bewährungshilfe

Im Rahmen der ambulanten Straffälligenhilfe begleiten Bewährungshelfer_innen Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene dabei, zukünftig straffrei leben zu können. Unter Berücksichtigung der persönlichen Vorgeschichte, der jeweiligen Tatmotiven und -hintergründe werden zielgerichtet gemeinsame methodische Handlungsweisen entwickelt. Die Beziehungsarbeit zwischen Bewährungshelfer_innen und Verurteilten spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Die Zielgruppe erhält z. B. in folgenden Aspekten der Lebensführung Unterstützung:

  • Arbeitsplatz- und Wohnungssuche
  • Kommunikation mit Ämtern und Behörden
  • Begleitung bei therapeutischen Behandlungen
  • Beratung bei Suchtproblemen
  • Schuldenberatung
  • Behandlung von Geld- und Sachleistungen

Das Klientel erhält durch sozialpädagogische Interventionen z. B. bei psychosozialen Problemlagen oder akuten Krisen eine Hilfestellung. Hierbei steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund. Kern ist dabei die Stärkung der Selbstverantwortung und sozialen Kompetenzen. Sie sollen zur Sicherung des zukünftigen Lebensunterhalts beitragen oder bei bestehenden Beziehungsschwierigkeiten eine Hilfestellung sein. Ziel ist die Resozialisierung in Bezug auf eine realistische Lebensplanung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Methoden sind u. a.

  • soziale Einzelfallhilfe
  • Einzelgespräch
  • Empowerment
  • soziale Gruppenarbeit

Die Basis für die Arbeit sind gerichtlich vorgegebene Auflagen und Weisungen. Bewährungshelfer_inne sind ein Bindeglied zwischen dem zuständigen Gericht und den betroffenen ehemaligen Straffälligen. Sie können insbesondere in Jugendstrafverfahren eine nicht zu unterschätzende Entscheidungshilfe leisten.

Kooperationen und transparente Netzwerke mit anderen Fachdiensten werden hierbei aufgebaut und gesucht. z. B. mit:

  • Suchtberatungsstellen
  • Jugend- und Sozialämtern
  • Arbeitsagenturen
  • Schuldnerberatungsstellen

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Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Formen einer Behinderung können sowohl geistige, körperliche, seelisch/-psychische, Sinnesbehinderungen oder soziale Auffälligkeiten sein. Das gegenwärtige professionelle Handeln innerhalb begleitender Maßnahmen sozialer Arbeit in diesem Arbeitsfeld wird in erster Linie durch das Abbauen von Distanz zwischen Menschen mit und ohne geistige Behinderungen in der gegenwärtigen Gesellschaft bestimmt.

Neben der Arbeit in klassischen Institutionen der Behindertenhilfe liegt das Hauptaugenmerk aktuell insbesondere in der Unterstützung eines gelingenden Alltags in Form der größtmöglichen Teilhabe am alltäglichen Leben - in einer Gesellschaft, in der es vom Grundsatz her normal ist, anders zu sein.

Durch gezielte Maßnahmen und Hilfestellungen im Bereich Integration und Inklusion arbeiten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gemeinsam mit den betroffenen Menschen daran, wie dieser Personenkreis sein Leben möglichst viel in eigener Regie mitgestalten und hierbei Stärken und Potenziale für sich selbst erkennen bzw. entdecken kann.

In Bezug auf die jeweiligen Lebenskontexte im Rahmen sozialer Arbeit finden sich diesbezügliche Arbeitsmöglichkeiten z. B. in den Bereichen:

  • Wohnen
  • Betreuungsvereine
  • ambulanten Hilfsdienste
  • Tagesstätten
  • Frühförderung

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Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe unterstützt in Strafverfahren die beteiligten Behörden durch die Analyse, Darstellung und Einschätzung der Persönlichkeit von jungen Straffälligen sowie deren Entwicklung und Einschätzung ihres sozialen Umfeldes. Sozialarbeiter_innen und -pädagog_innen verschaffen hierbei erzieherischen und sozialen Gesichtspunkten vor den Jugendgerichten ihre Geltung.

Sind Jugendliche zur Tatzeit 14 - 17 Jahre oder Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren alt, muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden. In den Verfahren entscheidet die Jugendgerichtshilfe nach eigenem Ermessen, in welcher Weise sie an den jeweiligen Verfahren mitwirkt.

Auch die Beratung der Straftäterinnen und Straftätern fällt in diesen Aufgabenbereich. In der Jugendgerichtshilfe Tätige machen auch Vorschläge für eine mögliche Urteilsbemessung bzw. auch zu geeigneten Maßnahmen nach einer abgeleisteten Jugendstrafe.

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Frauenberatungsstellen/Frauenhausarbeit

Seit den 1970er Jahren ist dies ein stark anwachsendes Arbeitsfeld Sozialer Arbeit. Die Arbeit mit Frauen und Mädchen in unterschiedlichen Lebens- und Problemlagen wird dabei überwiegend durch Freie Träger der Sozialarbeit geleistet. Hierbei stehen die

  • Betreuung,
  • (Sozial) Beratung,
  • Förderung und Unterstützung sowie
  • der Schutz vor Gewalt

im Vordergrund der Arbeit.

Beratungs- und Unterstützungsangebote werden sowohl durch den Bund, die Länder sowie Kommunen finanziert. Auch Finanzmittel über gesetzliche Regelungen aus unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern ermöglichen diese Beratungs- und Hilfestellungen.

Frauen erfahren u. a. Unterstützung bei

  • Trennung und Scheidung
  • Schwangerschaftsabbrüchen
  • Familienplanung
  • (sexueller) Gewalt

In annähernd 400 Frauenhäusern in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Frauen, die vielfach von häuslicher und Partnergewalt betroffen sind, mit ihren Kindern Schutz, Beratung und Unterstützung auch durch Sozialarbeiter_innen und Sozialpädagog_innen.

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Suchtberatung

Der Bereich Suchtberatung und -prävention beinhaltet als Tätigkeitsfeld u. a. folgende Aufgabenfelder:

  • Krisenintervention
  • Beratung und Betreuung von Suchterkrankten und Suchtgefährdeten
  • Beratung der Angehörigen und weiteren Bezugspersonen
  • begleitende Hilfen im sozialen Umfeld
  • Vorbereitung und Vermittlung in Bezug auf stationäre und ambulante Rehabilitation
  • Nachsorge
  • Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen, Vermittlung in Selbsthilfegruppen
  • Prävention und Information

Neben dem klassisch etablierten Hilfesystem der stationären Suchtkliniken und ambulanten Suchtberatungsstellen haben sich in der Versorgung suchtgefährdeter und -abhängiger Menschen seit den 90er Jahren neu entwickelte medizinische Dienste und Institutionen, Leistungsformen und Leistungsträger etabliert, in denen ebenfalls begleitende soziale Arbeit stattfindet.

So gibt es z. B. im  Bereich Jugendhilfe, Wohnungslosenhilfe und Psychiatrie ergänzende Angebote für die jeweilige Klientel, die erweiterte psychotherapeutische und medizinische Behandlungsangebote benötigen. Dazu zählen niedrigschwellige Hilfen in Form von

  • Kontaktläden
  • Drogenkonsumräumen
  • Notschlafstellen
  • aufsuchenden Diensten
  • betreute Wohngruppen

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Sozialarbeit im Migrations- und Flüchtlingswesen

Sozialarbeit in diesen Bereichen unterstützt Menschen dabei, ihr Leben im neuen Land und der jeweiligen Kommune eigenverantwortlich zu gestalten. Dazu zählt, diese Personengruppen bei der Inanspruchnahme sozialer und integrativer Unterstützungssysteme zu begleiten und die Förderung ihrer Bereitschaft zur Aufnahme und Integration zu entwickeln bzw. auszubauen.

Zu den sozialarbeiterischen Maßnahmen gehören:

  • das Entwickeln und Gestalten einer Lebensperspektive einschließlich aufenthaltsrechtlicher und Verfahrensfragen (z. B. Familienzusammenführung, Weiterwanderung in ein Drittland, Rückkehr in das Herkunftsland)
  • das Ermöglichen eines gelingenden und selbstbestimmten Lebens (z. B. jeweilige wohnformspezifische Bedingungen/vorläufigen Unterbringung, Gemeinwesen)
  • die Aufnahme in die Kommune (einschl. Verwaltungsabläufe, leistungsrechtlicher Fragen sowie des Zugangs zu zielgruppenspezifischen Angeboten)
  • die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und gelingenden Miteinanders zwischen den aufgenommenen Personen und der Aufnahmegesellschaft
  • die Bewältigung von persönlichen Problemlagen, Konflikten und Alltagsproblemen
  • die Fragen des Flüchtlingsschutzes (z. B. Asylverfahren/Aufenthaltsstatus in Deutschland) zu gewährleisten - auch im Sinne des Artikels 21 der Richtlinie der europäischen Union 2013/33/EU

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Jugend- und Bildungsarbeit

Der Bereich der Jugendbildungsarbeit versteht sich als eigenständige Bildungsinstanz und als eine Ergänzung/Gegengewicht zur Schule und dem Elternhaus, wo Fragestellungen und Probleme, mit denen Jugendliche konfrontiert werden, oft nur unzureichend aufgegriffen werden. In Abgrenzung zur Jugendsozialarbeit hat sie keinen spezifischen Problembezug, sondern ist vielmehr ein Regelangebot für alle Jugendlichen und Heranwachsenden, vorwiegend im freizeitpädagogischen Bereich.

Fragen und Probleme der jeweiligen Lebensbereiche und des jeweiligen Umfeldes der Jugendlichen werden hierbei von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern berücksichtigt und in Form von Angeboten aufgegriffen, die individuell angepasste Lösungswege beinhalten sollen. Dies soll Jugendliche dabei unterstützen und begleiten, ihr Leben selbstbestimmt in die Hand zu nehmen und Vorgegebenes zu hinterfragen. Hierbei werden konkrete Themen aufgegriffen, insbesondere bezogen auf das schulische, familiäre, gesellschaftliche oder berufliche Umfeld der Jugendlichen. Somit kann diese Form des Bildungsangebotes als unabhängiger, ergänzender und grundlegender Prozess zur Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden und ihrer Teilnahme an Kultur und Gesellschaft angesehen werden.

Inhalte sozialer Arbeit in diesem Bereich können vom jeweiligen Lebensumfeld abhängige Themengebiete sein, z. B. allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche, technische oder mediale.

Merkmale hierbei sind die Freiwilligkeit der Teilnahme sowie eine Mit- und Selbstbestimmung der Zielgruppen. Lernprozesse und erfahrungsbezogenes Lernen mit Offenheit zur Aktion und Gruppenorientierung werden gefördert. Institutionen dieser Jugendarbeit/offenen Jugendarbeit/Jugendpolitik können z. B. sein:

  • Jugendzentren
  • Jugendfreizeit- und Begegnungsstätten
  • Jugendberatungsstellen
  • Jugendverbände
  • Jugendreiseveranstalter
  • Sportvereine

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Akademische Entwicklungsperspektiven

Der Bachelorabschluss eröffnet nicht nur Bewerbungsoptionen in völlig neuen Berufszweigen, sondern berechtigt auch zur anschließenden Aufnahme eines Masterstudiums, zum Beispiel im Bereich Sozialmanagement. Daran anschließend ist auch eine Promotion möglich.

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Kontakt & Beratung

Dipl. Soz.Arb/Soz.Päd. Kristin Eschrich (MSM)
Wilschenbrucher Weg 84, W.036
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-7821
kristin.eschrich@leuphana.de

E-Mail-Kontakt

Sie erreichen das Team des Studiengangs auch per E-Mail an soza@leuphana.de.