Kreditfinanzierung für ein berufsbegleitendes Studium

Studienkredite und Bildungsfonds

Studienkredite und Bildungsfonds sind eine der Möglichkeiten, die Kosten für ein berufsbegleitendes Studium teilweise oder vollständig zu decken. Bei den meisten Anbietern können Sie Darlehenssummen in bis zu fünfstelliger Höhe für Ihre Studienfinanzierung beantragen. Das Darlehen muss in der Regel nach Abschluss des Studiums und einer Karenzzeit von bis zu zwei Jahren mit Zinsen zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch auch einige Anbieter, die zinsfreie Darlehen anbieten. Zur ersten Orientierung haben wir hier eine Übersicht der Optionen zur Finanzierung eines berufsbegleitenden Studiums aufgeführt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen der Anbieter.

Kredite und Fonds im Überblick

Der CHE-Studienkredit-Test 2023 stellt das bundesweite Angebot im Detail vor und weist auch auf versteckte Haken und Ösen hin. Angesichts der Vielfalt der verschiedenen Kreditmodelle ist es nicht möglich, einen Kredit als ‚den‘ besten zu empfehlen. Die einzelnen Modelle bieten jeweils unterschiedlichen Zielgruppen verschiedene Vor- und Nachteile. Zur besseren Vergleichbarkeit werden im CHE-Studienkredit-Test alle Kredite nach denselben fünf Bewertungskriterien (Zugang, Elternunabhängigkeit, Kosten, Risikobegrenzung, Flexibilität) beurteilt.

(Stand: November 2023. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)

Hildegardis-Verein e. V.

Für wen interessant?

Für unsere Bachelor-, Master-, und Zertifikatsstudierenden.

Der Hildegardis-Verein e.V. unterstützt seit 1907 Frauen christlicher Konfession in Ihrer beruflichen Weiterbildung und akademischen Qualifizierung. Die Förderungen richten sich an Frauen jeden Alters, jeder Nationalität und jeder Fachrichtung. Außerdem gibt es spezielle Darlehensprogramme für Studentinnen mit Kind, für Alleinerziehende unter 30 Jahre, und Studentinnen in der Studienabschlussphase.

Förderhöhe

  • max. 10.000 Euro
  • Auszahlung in monatlichen Beträgen von 250 Euro oder 500 Euro
  • Die Förderung endet mit dem Abschluss des Studiums oder der Weiterbildung, spätestens aber nach Auszahlung der Maximalsumme

Rückzahlung

  • Für das Darlehen des Hildegardis Vereins fallen keine Zinsen an
  • Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten und beträgt jährlich 10% der gewährten Darlehenssumme, mindestens jedoch 120 Euro monatlich
  • Die Rückzahlung beginnt mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder spätestens zwei Jahre nach Auszahlung der letzten Darlehensrate

Antragsstellung

Pro Jahr gibt es zwei Bewerbungsfristen für die Studienfinanzierung des Hildegardis Vereins, jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember. Die Bewerbung erfolgt schriftlich und erfordert unter anderem ein Seelsorge- und ein Hochschulgutachten. Nach Prüfung der Unterlagen werden ausgewählte Bewerberinnen zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch eingeladen. Anschließend wird über die Bewilligung der Förderung entschieden.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Rahmenbedingungen beim Hildegardis-Verein e.V.

(Stand: Mai 2022. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)

Rollendes Stipendium

Für wen interessant?

Für unsere Bachelor- und Masterstudierenden.

Das Rollende Stipendium der E.W. Kuhlmann-Stiftung richtet sich an Studierende in der Studienabschlussphase, die innerhalb der nächsten 24 Monate ihr Studium abschließen werden.

Förderhöhe

Das Darlehen beträgt maximal 12.000 und wird in zwei Tranchen ausgezahlt.

Rückzahlung

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt wie die Auszahlung in zwei Tranchen und wird zur Finanzierung weiterer Stipendien der E.W. Kuhlmann-Stiftung verwendet. Dabei fallen in den ersten sieben Jahren keine Zinsen auf die Rückzahlung des Darlehens an. Nur der Betrag, der nach sieben Jahren noch nicht zurückgezahlt wurde, wird anschließend mit dem bestehenden effektiven Jahreszins für eine "geduldete Überziehung" bei der Bank des Darlehensnehmers verzinst.

Antragsstellung

Das Rollende Stipendium der E.W. Kuhlmann-Stiftung können Sie jederzeit beantragen. Stellen Sie dazu zunächst eine Voranfrage über das Online-Formular. Ist die Bewilligung des Stipendiums wahrscheinlich, erhalten Sie eine Antwort der E.W. Kuhlmann-Stiftung. Daraufhin können Sie das Stipendium über ein formloses Antragschreiben beantragen, dem Sie eine SCHUFA-Auskunft und ein Empfehlungsschreiben (z.B. eines Lehrenden) beilegen müssen. Wird Ihnen die Förderung bewilligt, wird die Rückzahlung über ein notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis formal abgesichert.

Bitte informieren Sie sich unter www.kuhlmann-stiftung-hamburg.de und www.rollendes-stipendium.de.

(Stand: Mai 2022. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)

Kontakt & Beratung

Ansprechperson

Bei Fragen zur Studienfinanzierung wenden Sie sich bitte per Mail an psfinanzierung@leuphana.de oder in den telefonischen Sprechzeiten an

Lina Lohmann
Universitätsallee 1, C40.121
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2964

Telefonische Sprechzeiten

  • Dienstags: 11:30 - 13:00 Uhr
  • Mittwochs: 15:30 - 17:00 Uhr
  • Donnerstags. 11:30 - 13:00 Uhr