Zulassungsverfahren
am Leuphana College
Die Leuphana Universität Lüneburg führt für alle Bachelor-Studienprogramme am Leuphana College ein differenziertes Zulassungsverfahren durch, um neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung auch besondere Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen der Bewerber*innen bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigen zu können.
Das Leuphana College bietet motivierten und geeigneteten Bewerber*innen die Möglichkeit, ihre Chance auf einen Studienplatz deutlich zu erhöhen.
Gehören Sie zu den 30 % punktbesten Bewerber*innen eines jeden Studienprogramms, erfolgt eine Zulassung über die Bestenquote. Hierbei findet ausschließlich die Note der Hochschulzugangsberechtigung Berücksichtigung. In der Hauptquote besteht darüber hinaus die Möglichkeit, über die Anrechnung studienrelevanter außerschulischer Leistungen sowie durch die Teilnahme am Studierfähigkeitstest und ggf. an einem Auswahlgespräch zusätzliche Punkte zu erhalten.
Nach Ihrer Online-Bewerbung wird automatisch geprüft, ob Sie im Rahmen einer gesetzlich vorgeschrienen Quote (Vorab- und Sonderquoten oder Wartezeitquote) oder über das Auswahlverfahren der Hochschule einen Studienplatz angeboten bekommen können.
Bestenquote
Im Rahmen der Bestenquote wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung in einen Punktwert umgerechnet (1,0 = 30 Punkte; 1,1 = 29 Punkte, ...). Die 30 % punktbesten Bewerber*innen eines jeden Studienprogramms erhalten direkt einen Zulassungsbescheid. Dieser wird in myCampus hinterlegt. Zusätzlich werden Sie per E-Mail über den Statuswechsel informiert.
Ob Sie einen Studienplatz über die Bestenquote erhalten, kann erst nach Rangreihenbildung nach Bewerbungsschluss ermittelt werden. Es ist daher ratsam, im Vorfeld die Möglichkeit zur Teilnahme an einem der Auswahltage zu nutzen und so zusätzliche Punkte zu generieren.
Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Mit dem Zulassungsbescheid wird diesen Bewerber*innen eine Frist gesetzt, innerhalb derer sie die Annahme des Studienplatzes bestätigen müssen. Ein Nachrückverfahren findet in dieser Quote nicht statt.
Download
Bestenquote für Major
StudienProgramm | Zulassungsgrenze | |
---|---|---|
Note | Punkte | |
Cultural Studies: Organization, Society, and The Arts | alle | alle |
Digital Media | 1,0 | 30 |
Economics | alle | alle |
Global Environmental and Sustainability Studies | 1,3 | 27 |
Ingenieurwissenschaften | alle | alle |
International Business Administration & Entrepreneurship | 1,5 | 25 |
Kulturwissenschaften | alle | alle |
Politikwissenschaft | 1,7 | 23 |
Psychology | 1,2 | 28 |
Rechtswissenschaft | 1,6 | 24 |
Studium Individuale | 1,3 | 27 |
Umweltwissenschaften | 1,5 | 25 |
Wirtschaftsinformatik | alle | alle |
Bestenquote für Lehrerbildung Berufsbildende Schulen
Studienprogramm | Zulassungsgrenze | |
---|---|---|
Note | PUnkte | |
Sozialpädagogik (mit Lehramtsoption) | 2,0 | 20 |
Bestenquote für Lehren und Lernen (Lehrerbildung-GHR)
Fach | Zulassungsgrenze | |
---|---|---|
Note | Punkte | |
Deutsch | 1,8 | 22 |
Mathematik | alle | alle |
Sachunterricht | 1,6 | 24 |
weitere Fächer: Chemie, Englisch, Evangelische Religion, Biologie, Kunst, Musik, Politik, Sport | Alle Bewerber*innen wurden zugelassen, da zulassungsfrei |
Hauptquote
Wenn Sie in der Bestenquote keinen Studienplatz erhalten und Teil der Hauptquote sind, werden dem aus der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ermittelten Punktwert gegebenenfalls Punkte für außerschulisches Engagement hinzugefügt. Sie können maximal 5 zusätzliche Punkte für studienrelevante außerschulische Leistungen oder anrechenbare Schüler-/Jugendwettbewerbe erhalten. Eine Übersicht der anrechenbaren außerschulischen Leistungen finden Sie im Downloadbereich. Pro Kategorie werden nur einmal Punkte vergeben.
Im Rahmen der Auswahltage wird für alle Studienprogramme ein Studierfähigkeitstest angeboten. Bei englischsprachigen Studienprogrammen schreiben Sie den Test auf Englisch. In einigen Studienprogrammen wird zusätzlich ein Auswahlgespräch durchgeführt, das für englischsprachige Studienprogramme ebenfalls in Englisch geführt wird.
Auf der Seite zu den Auswahltagen finden Sie alle weiteren Informationen.
Die Punktzahl für außerschulisches Engagement sowie die Ergebnisse aus der Teilnahme am Studierfähigkeitstest und gegebenenfalls Gespräch fließen nach Abschluss der Prüfung aller Bewerbungsunterlagen in Ihre Gesamtpunktzahl ein. Zulassungen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens in myCampus hinterlegt, und Sie werden über einen Statuswechsel per E-Mail informiert. Es findet ein Nachrückverfahren statt. Solange kein Ablehnungsbescheid in myCampus hinterlegt wurde, werden Sie weiter auf der Rangliste geführt und haben die Chance, einen Studienplatz zu erhalten.
Die Gesamtpunktzahl wird aus der Note der Hochschulzulassungsberechtigung (N), den außerschulischen Leistungen (L), dem Ergebnis im Studierfähigkeitstests (T), ggf. dem Auswahlgespräch (G) und ggf. dem Mathematiktest (M) berechnet.
Beispielrechnung | Punktzahl |
---|---|
1. Abitur mit einem Notendurchschnitt von 2,8 | 12 |
2. Freiwilliges soziales Jahr (12 Monate) | 2 |
3. Studierfähigkeitstest | 12 |
Gesamtpunktzahl | 26 |
Zulassungsgrenzen für Major
Studienprogramm | KRITERIEN | Punkte |
---|---|---|
Cultural Studies: Organization, Society, and the Arts | N,L | alle |
Digital Media | N,L,T | 31 |
Economics | N,L | alle |
Global Environmental and Sustainability Studies | N,L,T,G | 12 |
Ingenieurwissenschaften | N,L | alle |
International Business Administration & Entrepreneurship | N,L,T | 20* |
Kulturwissenschaften | N,L | alle |
Politikwissenschaft | N,L,T | 15 |
Psychology | N,L,T | 28* |
Rechtswissenschaft | N,L,T | 20 |
Studium Individuale | N,L,T,G | 16 |
Umweltwissenschaften | N,L,T,G | 21 |
Wirtschaftsinformatik | N,L | alle |
Zulassungsgrenzen für Lehrerbildung an Berufsbildenden Schulen
Studienprogramm | KRITERIEN | Punkte |
---|---|---|
Sozialpädagogik (mit Lehramtsoption) | N,L,T | 14* |
Zulassungsgrenzen für Lehren und Lernen (Lehrerbildung-GHR)
Fach | KRITERIEN | Punkte |
---|---|---|
Deutsch | N,L,T | 17* |
Mathematik | N,L,T | alle |
Sachunterricht | N,L,T | 28* |
Weitere Fächer: Chemie, Englisch, Biologie, Evangelische Religion, Kunst, Musik, Politik, Sport | N,L,T | Alle Bewerber*innen wurden zugelassen, da zulassungsfrei |
* Es konnten nicht alle Bewerber*innen mit der Punktzahl zugelassen werden. In diesen Fällen entscheidet das Los.
Wartezeitquote
10 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an die ranghöchsten Bewerber*innen auf einer Rangreihe nach Wartezeit vergeben. Unter Bewerber*innen mit gleicher Wartezeit entscheiden in der angegebenen Reihenfolge folgende Hilfskriterien: Durchschnittsnote, ggf. abgeleisteter Dienst, Los. Die insgesamt zu berücksichtigende Wartezeit ist auf sieben Semester (Halbjahre) begrenzt.
Die Anzahl an Wartesemestern wird bei der Bewerbung automatisch berechnet. Als Wartezeit gilt die Zeit nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abitur), gerechnet in vollen Halbjahren, in der Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Dabei gilt als Halbjahr jeweils die Zeit vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres. Wenn das Abiturzeugnis z. B. im Mai ausgestellt wird, beginnt die Wartezeit ab 1. Oktober. Studienzeiten im Ausland haben bei der Berechnung der Wartezeit keine Auswirkung, gegebenenfalls in der Zwischenzeit studierte Semester in Deutschland werden nicht berücksichtigt.
Wartezeitquote für Major
Studienprogramm | Wartesemester (Note) |
---|---|
Cultural Studies: Organization, Society, and the Arts | alle |
Digital Media | 7 (2,3) |
Economics | alle |
Global Environmental ans Sutainability Studies | 2 (2,6) |
Ingenieurwissenschaften | alle |
International Business Administration & Entrepreneurship | 6 (3,3) |
Kulturwissenschaften | alle |
Poliktikwissenschaft | 4 (3,3) |
Psychology | 7 (2,5) |
Rechtswissenschaft | 4 (2,0) |
Studium Individuale | 6 (2,6) |
Umweltwissenschaften | 6 (2,3) |
Wirtschfsinformatik | alle |
Wartezeitquote für Lehrbildung Berufsbildende Schulen
Studienprogramm | Wartesemester (NOte) |
---|---|
Sozialpädagogik (mit Lehramtsoption) | 7 (2,9) |
Wartezeitquote für Lehren und Lernen (Lehrerbildung-GHR)
Fach | Wartesemester (Note) |
---|---|
Deutsch | 6 (2,2) |
Mathematik | alle |
Sachunterricht | 7 (2,4*) |
Weitere Fächer: Chemie, Englisch, Biologie evangelishe Religion, Kunst, Musik, Politik, Sport | Alle Bewerber*innen wurden zugelassen, da zulassungsfrei |
Vorab- und Sonderquoten
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorab- und Sonderquoten werden Studienplätze eines jeden Studienprogramms an spezifische Bewerber*innengruppen vergeben. Bewerber*innen dieser Gruppen konkurrieren nur innerhalb der jeweiligen Gruppe miteinander. Folgende Quoten werden vorbehalten:
- bis zu 5% für ausländische Bewerber*innen aus Nicht-EU/EWR-Ländern, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben. Bewerber*innen reichen ihre Unterlagen direkt bei uni-assist e.V. ein.
- bis zu 2% für Härtefälle (zur Bewerbung ist zusätzlich ein Härtefallantrag auszufüllen). Bewerber*innen, die in dieser Quote keinen Studienplatz angeboten bekommen, werden automatisch in der Hauptquote weitergeführt.
- bis zu 3% für Bewerber*innen für ein Zweitstudium in Deutschland. Dem Antrag sind ein formloses Schreiben über die Beweggründe für das angestrebte Zweitstudium und ggf. Nachweise dazu sowie ein Nachweis über das Erststudium beizufügen.
- ein zu ermittelnder Anteil für Berufsqualifizierte (höchstens 10%). Nähere Informationen zu den anerkannten beruflichen Vorbildungen für besonders beruflich Qualifizierte erteilt Ihnen das Infoportal der Leuphana.
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Gazetten
Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für den „Leuphana-Bachelor“ mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen:
Nr. 36/25 vom 24. März 2025
Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zum „Leuphana-Bachelor“ mit allen zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen:
Nr. 38/25 vom 24. März 2025
Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für alle Bachelor-Studiengänge (2- Fach-Bachelor), mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden:
Nr. 37/25 vom 24. März 2025
Ordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Zulassung zu allen Bachelor-Studiengängen, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden:
Nr. 39/25 vom 24. März 2025