Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für Ihre Bewerbung

Die Zugangsvoraussetzungen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung an der Leuphana Graduate School. Um sich für einen Masterstudiengang an der Leuphana bewerben zu können, müssen grundsätzlich folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein zu mindestens 81% abgeschlossener Bachelor (oder Äquivalent)
  • Die Konsekutivität
  • Sprachkenntnisse

Bachelorabschluss (oder Äquivalent)

Studienabschluss liegt vor

Die grundlegende Zugangsvoraussetzung für ein Master-Studienprogramm ist ein Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss. In Deutschland erbrachte und mindestens dem Bachelor-Niveau entsprechende Abschlüsse sind:

  •  Magister,
  •  Diplom (FH/Uni),
  •  1. Staatsexamen,
  •  akkreditierte Berufsakademie-Bachelor

Die Äquivalenz von ausländischen Abschlüssen wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen festgestellt und im Bewerbungsverfahren durch uni-assist geprüft. Bitte beachten Sie auch die Ausnahmen.

Studienabschluss liegt nicht vor

Wenn Ihr Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, können Sie sich trotzdem bewerben: Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie 81% der insgesamt erforderlichen Leistungen Ihres derzeitigen Studiums erbracht haben. Je nach Studium gelten 81% in Bezug zur Gesamtstudienleistung von 180 ECTS = 145 ECTS oder 210 ECTS = 170 ECTS. Für den Nachweis füllen Sie bitte dieses Formular aus und lassen es von Ihrem Prüfungsamt bestätigen.

Ist das Bachelor-Abschlusss-Zeugnis bei der Bewerbung für ein Master-Studium zum Bewerbungsschluss am 1. Juni noch nicht verfügbar, müssen Sie es bis spätestens zum 31. März des Folgejahres – also am Ende Ihres ersten Semesters – nachreichen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, wird die vorläufige Zulassung widerrufen: Zugleich erfolgt die Exmatrikulation aus dem Studienprogramm.

Sollten Sie Ihr Bachelor-Studium an der Leuphana absolvieren, reichen Sie bitte anstatt des Formulars Ihr Transcript of Records ein.

Ausnahmen

International Law of Global Security, Peace and Development: Das Abschlusszeugnis muss für ein Stipendium zum Zeitpunkt der Bewerbung im Januar vorliegen.

Work and Organizational Psychology: Das Abschlusszeugnis muss vor dem Studienstart bis zum September in dem Jahr vorliegen, in dem Sie sich bewerben.

Konsekutivität

Fachliche Einschlägigkeit

Für die einzelnen Studienprogramme ist eine weitere Zugangsvoraussetzung die fachliche Konsekutivität: Der angestrebte fachliche Schwerpunkt im Master muss inhaltlich auf Ihr Bachelor-Studium aufbauen. Die inhaltlichen Vorkenntnisse für ein konsekutives Masterstudium werden durch eine ausreichende Anzahl von Credit Points (CP) nach ECTS in einem identischen oder verwandten Fachgebiet nachgewiesen.

Anhand der untenstehenden Liste der konsekutiven Fächer können Sie sich einen ersten Eindruck darüber verschaffen, ob Ihr erster Studienabschluss fachlich einschlägig ist. Bitte prüfen Sie anhand dieser Fächerliste und des Studienprogrammprofils eigenständig, ob Ihre fachliche Vorbildung für eine Bewerbung ausreichend ist. Die Entscheidung über Ihre fachliche Eignung für den angestrebten Master trifft die Auswahlkommission anhand Ihres Transcript of Records. Die Kommission tagt nach Abschluss der Bewerbungsfrist.

Bitte beachten Sie: Eine individuelle Einschätzung Ihrer Konsekutivität kann vorab nicht vorgenommen werden. Es gibt keine Möglichkeit, nicht erreichte Credit Points während des Masters nachzuholen. Die nötigen Credit Points müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

Weist Ihr Zeugnis keine Credit Points aus?

Falls Ihr Zeugnis keine Kreditpunkte ausweist, sollten Sie Ihr zuständiges Prüfungsamt darum bitten, anhand eines Dokuments deutlich zu machen, welche prozentualen Anteile Ihre jeweiligen Kurse am Gesamtstudium hatten.

Welche Sprachnachweise werden für mein Programm benötigt?

Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse für alle Master-Programme. Für deutschsprachige Programme muss zusätzlich ein Deutschnachweis erbracht werden. Bitte beachten Sie auch die Ausnahmen.

ProgrammDeutschnachweisEnglischnachweis
International Economic Lawneinja, Ausnahme beachten
International Joint Master of Research in Work and Organizational Psychologyneinja, Ausnahme beachten
International Law of Global Security, Peace & Developmentneinja, Ausnahme beachten
Cultural Studies: Culture and Organizationneinja, zum Zeitpunkt der Bewerbung
Management & Data Scienceneinja, zum Zeitpunkt der Bewerbung
Management & Engineeringjaja, zum 31.3. des Folgejahres
Management & Entrepreneurshipneinja, zum Zeitpunkt der Bewerbung
Management & Sustainable Accounting and Financeneinja, zum Zeitpunkt der Bewerbung
Medien und Digitale Kulturenjaja, zum 31.3. des Folgejahres
Kritik der Gegenwart - Künste, Theorie, Geschichtejaja, zum 31.3. des Folgejahres
Lehrkräftebildung (alle Programme)janein
Psychology & Sustainabilityneinja, Ausnahme beachten
Public Affairs and Democracyneinja, zum Zeitpunkt der Bewerbung
Public Affairs and Economicsneinja, zum Zeitpunkt der Bewerbung
Rechtswissenschaftjaja, zum 31.3. des Folgejahres
Sustainability Science: Ecosystems, Biodiversity and Societyneinja, zum Zeitpunkt der Bewerbung
Sustainability Science: Entrepreneurship, Agency and Leadershipneinja, zum Zeitpunkt der Bewerbung
Sustainability Science: Governance and Lawneinja, zum Zeitpunkt der Bewerbung
Sustainability Science: Resources, Materials and Chemistryneinja, zum Zeitpunkt der Bewerbung

Englischkenntnisse

Wenn Ihre Erst- bzw. Muttersprache Englisch ist, dann müssen Sie keine Englischkenntnisse nachweisen. Alle anderen Bewerber*innen können die Englischkenntnisse ausschließlich über einen der folgenden Wege nachweisen:

  • einen internetbasierten TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 85 Punkten
  • einen TOEIC-Test mit mindestens 785 Punkten
  • einen TOEIC Listening & Reading-Test mit mindestens 785 Punkten
  • einen IELTS (academic oder general) 5.5-Test
  • ein Cambridge C1 Advanced (ehemals CAE-Test Cambridge Advanced Certificate of English (Grade C oder besser)
  • Module eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 30 CP, die in ausschließlich englischer Sprache unterrichtet und mit einer englischsprachigen Prüfungsleistung abgeschlossen wurden
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Fach Englisch
  • ein Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt

Der Nachweis der Englischkenntnisse (außer des Schulzeugnisses) darf nicht älter als 4 Jahre sein. Der Nachweis muss für die englischsprachigen Programme mit der Bewerbung eingereicht werden. Für deutschsprachige Programme darf der Nachweis bis zum Ende des 1. Fachsemesters nachgereicht werden.

Bitte reichen Sie gemeinsam mit Ihren Nachweisen auch das Formular Nachweis der Englischkenntnisse für die Bewerbung mit ein.

Wenn Sie Ihre Englischkenntnisse über die 30 CP aus Ihrem Hochschulstudium nachweisen wollen und nicht an der Leuphana im Bachelor studiert haben, füllen Sie bitte dieses Formular aus. Absolvent*innen der Leuphana verwenden bitte dieses Dokument.

Ausnahmen

International Economic Law

  • IELTS Academic 6.5 Test mit keinem Abschnitt unter 6.5
  • Internetbasierter TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 92 Punkten und keinem Abschnitt unter 22 Punkten, im Abschnitt Sprechen nicht unter 23 Punkten
  • Cambridge English: Advanced (CAE) mit Grade B oder besser
  • Cambridge English: Proficiency (CPE)  mit Grade C oder besser
  • PTE Academic mit mindestens 68 Punkten und mit mindestens 60 Punkten im Abschnitt Schreiben

Muttersprachler*innen sind vom Nachweis befreit. Der Nachweis der Englischkenntnisse darf nicht älter als 4 Jahre sein. Für englischsprachige Studienprogramme muss der Englischnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Bitte reichen Sie mit Ihren Unterlagen folgendes Dokument mit ein: Nachweis der Englischkenntnisse für IEL

International Law of Global Security, Peace and Development

  • IELTS Academic 6.5 Test mit keinem Abschnitt unter 6.5
  • internetbasierter TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 79 Punkten und keinem Abschnitt unter 20 Punkten, im Abschnitt Schreiben nicht unter 24 Punkten
  • Cambridge English: Advanced (CAE) mit 176 Punkten und keinem Abschnitt unter 169 Punkten
  • Cambridge English: Proficiency (CPE) mit 176 Punkten und keinem Abschnitt unter 169 Punkten
  • PTE Academic mit 59 Punkten- Folgende Werte für die Subtests dürfen nicht unterschritten werden: Hören: 59, Lesen: 60, Sprechen: 59, Schreiben: 74.
  • Trinity College London Integrated Skills in English II & III & IV: ISEII Distinction with Distinction in all sub-tests
  • Oxford English Test: Oxford ELLT 7, R&L OIDI Level nicht weniger als 7 mit den Unterabschnitten: Lesen 25-26 und Hören: 18-19, W&S OIDI Level nicht weniger als 7

Muttersprachler*innen sind vom Nachweis befreit. Der Nachweis der Englischkenntnisse darf nicht älter als 2 Jahre sein. Für die Bewerbung auf ein Stipenidum muss der Englischnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Beachten Sie bitte kurzfristige Änderungen hier.

Psychology & Sustainability

  • IELTS Academic 6.5 Test mit keinem Abschnitt unter 6.0
  • internetbasierter TOEFL-Test (iBT) mit mindestens 90 Punkten und keinem Abschnitt unter 19 Punkten, im Abschnitt Schreiben nicht unter 21 Punkten
  • Paper based TOEFL-Test (PBT) mit mindestens 575 Punkten und keinem Abschnitt unter 45 Punkten, im Abschnitt Sprechen nicht unter 55 Punkten
  • Cambridge English: Advanced (CAE) mit Grade C oder besser
  • Cambridge English: Proficiency (CPE)  mit Grade C oder besser
  • University of Groningen Language Center Test B2 - speaking, B2 - writing

Der Nachweis der Englischkenntnisse darf nicht älter als 2 Jahre sein. Für englischsprachige Studienprogramme muss der Englischnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Bitte reichen Sie mit Ihren Unterlagen folgendes Dokument mit ein: Nachweis der Englischkenntnisse für P&S

Work & Organizational Psychology

Die für eine erfolgreiche Bewerbung nachzuweisenden Englischkenntnisse für Work and Organizational Psychology finden Sie auf der Webseite der Universität Maastricht.

Deutschkenntnisse

Nur die Studienbewerber*innen für deutschsprachige Studienprogramme, die weder ihren Schulabschluss (Hochschulzugangsberechtigung) in Deutschland gemacht haben, noch ihren ersten Studienabschluss an einer deutschsprachigen Hochschule erworben haben, müssen bis zum Zeitpunkt der Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 4 Jahre sein.

Die erforderlichen Deutschkenntnisse können Sie auf einem der folgenden Wege nachweisen:

  • DSH 2
  • TestDaF 4 *

* Nur Zertifikate, die vom TestDaF-Institut selbst ausgestellt wurden oder von TestDaF-lizensierten Instituten, werden anerkannt.


Bei den Äquivalenten handelt es sich um folgende Nachweise:

  • Inhaber*innen einer Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben wurde;
  • erfolgreiche Absolvent*innen einer Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg;
  • Studienbewerber*innen, die bereits erfolgreich ein deutschsprachiges Studienprogramm abgeschlossen haben;
  • Inhaber*innen des Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II) / (Beschlüsse der KMK vom 16. März 1972 und vom 05. Oktober 1973 in jeweils geltender Fassung);
  • Inhaber*innen des Goethe Zertifikat C2;
  • Studienbewerber*innen, die an einer anderen deutschen Hochschule oder am Internationalen Studienzentrum Heidelberg oder am Ökumenischen Studienwerk Bochum eine Sprachprüfung auf der Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen an deutschen Hochschulen abgelegt haben.
  • Inhaber*innen eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder telc Deutsch C2;
  • Inhaber*innen sonstiger Nachweise, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für die Aufnahme eines Hochschulstudiums als Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse anerkannt wurden.
  • Inhaber*innen eines Zeugnisses über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-1 oder des Goethe-Zertifikat C1 unter der Auflage, dass der Nachweis spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erbracht wird. Diese Regelung gilt nur, wenn alle anderen für den Zugang geltenden Sprachanforderungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sind.