Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
Wertschätzung für das Erreichte: vorab informieren – anrechnen lassen
Sie haben bereits Weiterbildungen erfolgreich absolviert und umfangreiche Berufserfahrung gesammelt? Dies können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf die berufsbegleitenden Bachelor-Studiengänge der Professional School anrechnen lassen und so beispielsweise doppelte Lernprozesse vermeiden, Ihre Studienzeit entzerren und Arbeitsbelastung reduzieren. Doch welche Kompetenzen können anerkannt werden? Hier unterstützen wir Sie - mit umfangreichen Informationen rund um das Thema Anrechnung und unserem innovativen Anrechnungs-Selbstcheck.
Hinweis: Diese Seite informiert über Anrechnungsmöglichkeiten für das berufsbegleitende Bachelorstudium. Informationen für Masterstudierende finden Sie auf unserer Webseite zum CP-Delta.
Anrechnung an deutschen Hochschulen
Vielen Studieninteressierten und Studierenden ist nicht bewusst, dass sie sich ihre außerhochschulisch erbrachten Leistungen und erworbene Kompetenzen auf ein (Weiterbildungs-)Studium anrechnen lassen können. Basis hierfür ist § 7 Abs. 3 Ziff. 2 b des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, der nach Maßgabe der Gleichwertigkeit die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf Inhalte des Studiums vorsieht.
Anrechnung an der Professional School
Grundsätzlich kann eine Anrechnung Ihrer Leistungen entweder pauschal oder individuell erfolgen.
Pauschale Anrechnung
Die pauschale Anrechnung umfasst formale Bildungsgänge bzw. Leistungen, die bereits auf ihre Anrechnungsfähigkeit geprüft wurden und den Studierenden auf festgelegte Module angerechnet werden.
Bei einer pauschalen Anrechnung müssen Sie i. d. R. keinen Nachweis mehr erbringen, da uns allein durch das Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen bereits die entsprechenden Informationen vorliegen. So bringen Studierende unseres Bachelor Soziale Arbeit für Erzieher*innen beispielsweise schon die Erzieher*innenausbildung als Voraussetzung mit, die dann pauschal auf zwei Semester angerechnet wird.
Individuelle Anrechnung
Die individuelle Anrechnung umfasst formale Bildungsgänge bzw. Leistungen die bisher nicht pauschal auf Anrechnungsfähigkeit überprüft wurden. Diese müssen somit von Ihnen eigenständig auf Anrechnung überprüft werden.
Ablauf des individuellen Anrechnungsverfahrens
Anrechnungs-Selbstcheck: Anrechnung schneller prüfen
Haben auch Sie außerhochschulisch erworbene Leistungen und möchten diese auf Ihr Wunsch-Bachelorstudium an der Professional School anrechnen lassen? Dann besuchen Sie unseren Anrechnungs-Selbstcheck. Unsere digitale Plattform ermöglicht Ihnen eine orts- und zeitunabhängige Vorabprüfung Ihrer außerhochschulischen Leistungen in Bezug auf die Anrechnungsfähigkeit hinsichtlich Ihres Wunsch-Bachelor-Studiengangs.
Erfahrungsberichte
Der Selbstcheck scheint für mich ein geeignetes Mittel zu sein, um die Anrechenmöglichkeiten für Vorleistungen mit einem schnellen Ergebnis zu überprüfen.
Martin Röder, B.A. Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher
Die einfache Struktur der einzelnen Themenfelder und die direkte Rückmeldung des Programms [hat mir an dem Anrechnungs-Selbstcheck gefallen].
Marco Taedcke, B.A. Betriebswirtschaftslehre
[Mir gefällt an dem Anrechnungs-Selbstcheck] die Transparenz, also die Auflistung der zu vermittelnden Inhalte des Moduls. Ich konnte so klarer definieren, was ich schon beherrsche.
Jana Kreß, B.A. Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher
Projektinformationen
Der Anrechnungs-Selbstcheck wurde im Rahmen des Projektes „AlgoA – Algorithmusbasierte Anrechnungsprüfung“ an der Professional School der Leuphana Universität Lüneburg entwickelt. Konzipiert wurde er für die beiden Weiterbildungsstudiengänge Betriebswirtschaftslehre (B.A.) und Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher (B.A.).
Ein Artikel über das Projekt ist im Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft (DUZ Magazin) erschienen:
- Molitor, E., Schloßstein, M. & Terhechte, J. P. (2019): Schneller Studienleistungen prüfen. DUZ Wissenschaft & Management, 2(10), S. 40-43. Hier lesen.
Förderung des Projektes vom Europäischen Sozialfond und dem Land Niedersachsen im Zeitraum 2019 – 2021.
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FAQ zur Anrechnung und zum Anrechnungs-Selbstcheck
Sie haben noch Fragen? An dieser Stelle haben wir einige besonders häufig gestellte Fragen bereits für Sie beantwortet.
Was bedeutet Anrechnung?
Anrechnung bezieht sich auf außerhochschulisch erbrachte Leistungen oder erworbene Kompetenzen, die Sie z. B. durch Berufserfahrungen erworben haben. Wenn Sie Ihre außerhochschulischen Leistungen anrechnen lassen, bedeutet es, dass Sie bereits gelerntes und geprüftes Wissen (z. B. durch Ihre Ausbildung) im Bachelorstudium nicht wiederholen müssen.
Welche Aus- und Weiterbildungen kann ich mir pauschal anrechnen lassen?
Die pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten sind den Rahmenprüfungsordnungen und den fachspezifischen Anlagen der Studiengänge zu entnehmen. Diese finden Sie auf unseren Webseiten mit Prüfungsinformationen.
Kann ich mir auch nur einige Teile eines Moduls anrechnen lassen?
Nein, Sie können sich nur ganze Module anrechnen lassen.
Was muss ich beim Ausfüllen des Anrechnungsantrags beachten?
Pro Leistung oder Kompetenz, die Sie anrechnen lassen wollen, müssen Sie einen Anrechnungsantrag ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag wichtige Informationen enthält, die später auf Ihren Abschlussdokumenten aufgeführt werden:
- Wählen Sie die korrekte Modulbezeichnung entsprechend Ihrer Rahmenprüfungsordnung
- Fügen Sie der Bezeichnung Ihrer Leistung/Kompetenz wenn möglich eine englische Übersetzung hinzu
Wie viele Module kann ich mir anrechnen lassen?
Sie können sich maximal die Hälfte der Credit Points (CP) des Studiengangs anrechnen lassen, dabei sind auch die ggf. bereits pauschal angerechneten Module mit zu berücksichtigen. Die Abschlussarbeit ist von der Anrechnung ausgeschlossen.
Wann reiche ich meinen Antrag auf Anrechnungsprüfung ein?
Der Antrag auf Anrechnungsprüfung sollte so frühzeitig wie möglich gestellt werden, um die Planbarkeit des Studienverlaufs zu ermöglichen. Beachten Sie jedoch, dass die Antragstellung erst ab der Immatrikulation möglich ist.
Was versteht man unter dem Anrechnungs-Selbstcheck?
Studieninteressierte oder Studierende haben vor und während ihrer Bewerbung oder während des Studiums die Möglichkeit, mittels des Anrechnungs-Selbstchecks ihre außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen eigenständig auf eine potenzielle Anrechnung vorab zu überprüfen.
Was sind die Besonderheiten des Anrechnungs-Selbstchecks?
Mit dem Anrechnungs-Selbstcheck können Sie Anrechnungsoptionen orts- und zeitunabhängig eigenständig überprüfen. Der Anrechnungs-Selbstcheck ist transparent gestaltet und bietet die Möglichkeit, dass Sie sich frühzeitig und umfangreich über eine mögliche Anrechnung informieren können.
Was ist das Ziel vom Anrechnungs-Selbstcheck?
Das Hauptziel vom Anrechnungs-Selbstcheck ist eine niedrigschwellige Anrechnungsprüfung, die den Anrechnungsprozess sowohl für Sie als Studieninteressierte als auch für Studiengangskoordination, Modulverantwortliche und den Prüfungsausschuss der Hochschule strukturiert und vereinfacht.
Sind die Ergebnisse des Anrechnungs-Selbstcheck über eine Möglichkeit der Anrechnung endgültig?
Der Anrechnungs-Selbstcheck bietet eine unverbindliche Vorabprüfung an. In einem Beratungsgespräch werden dann die durch die digitale Plattform erstellten Ergebnisse besprochen.
Kontakt & Beratung
Dipl. Soz.Arb/Soz.Päd. Kristin Eschrich (MSM)
Wilschenbrucher Weg 84, W.036
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-7821
kristin.eschrich@leuphana.de